Einem Bericht auf Zeit-online zufolge versucht Deutschland die Zwangsprostitution nun mit der Betsrafung der Freier einzudämmen:
Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren. Damit wird eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt.
-heißt es in einem Artikel des Onlinemagazins zeit@online. Ob sich dadurch an der Situation etwas grundlegend ändert, darüber gehen die Meinungen ziemlich auseinander und sorgen für Diskussion, wie sich schon allein aus den Postings im Anhang zum Artikel ablesen lässt. Strafandrohung allein hat auch in anderen Verbrechenssparten nur marginal zu einer Verbesserung geführt, wenn nicht gleichzeitig begleitende Maßnahmen bei der Exekutive gesetzt wurden. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird.