Prostitution + Strafen: Ein echte Lösung nicht in Sicht …

Seit 2016 gelten in Frankreich per Gesetz Strafen für Freier. Nachdem einige skandinavische Länder schon früher Bußen für Sexkäufer eingeführt hatten, zog nun Frankreich mit. Es sollten nicht mehr die Prostituierten bestraft werden, sondern die Kunden, jene die nach dem Geschäft verlangen. Doch so einfach, wie das von manchen gerne gesehen wird, ist das leider nicht. Eine schnelle „aus den Augen, aus dem Sinn“ Lösung ist eben keine Lösung, wenn dieses Geschäft von der Straße bzw. der Öffentlichkeit in die Illegalität vertrieben wird. Wer glaubt, dass es dann nicht statt fände, irrt gewaltig – es wird nur intensiver und gefährlicher, da es sich jeglicher Kontrolle entzieht. Und das hilft weder den Prostituierten oder SexarbeiterInnen, noch den Kunden – sondern nur den Profiteuren dieser Art von moderner Sklaverei und Menschenhandel.

Es gibt und kann beim Thema menschliche Sexualität kein „schwarz – weiß“ Denken geben, was spätestens seit dem Erscheinen der Roman-Triologie „Fifty Shades of Greyvon E. L. James bekannt sein sollte. Ein Roman der in der Tradition etlicher Vorgänger zum Thema Sexualität und ihrer menschlichen Abgründe steht. Das diese dann Grundlage für diverse fragwürdige Geschäfte wurde, darf nicht verwundern. Denn allzu gerne übersehen wir, dass es dabei für die Profiteure im Hintergrund einzig und allein um Geld und Gewinn geht. Es ist ein großes und lukratives Geschäft, das bedient werden will. Dort wo Armut und Chancenlosigkeit regieren, wird es immer einen Markt für Versklavung und Prostitution geben. Menschen, die ein wirklich selbstbestimmtes Leben in Freiheit führen können, werden bei weitem nicht so anfällig für die Sklaverei und Prostitution sein, denn sie haben das nicht nötig.

In den beiden unten verlinkten Artikeln, die vor einigen Tagen zum Thema erschienen sind, werden die Erfahrungen mit der neuen Gesetzgebung in Frankreich und Deutschland beleuchtet. Seit gut einem Jahr gilt in allen Bordellen Deutschlands das sog. Prostituiertenschutzgesetz. Prostituierte müssen sich seitdem beim Staat anmelden, Sex ohne Kondom ist verboten. Doch viele Betroffene fühlen sich von dem Gesetz nur gegängelt – und kein Stück mehr geschützt.

Wie sehr unbegleitete Flüchtlingskinder und -jugendliche von Prostitution und sexueller Ausbeutung betroffen sind, zeigt das TV-Drama „Vermisst in Berlin“, das noch bis 7. 5. 2019 in der ZDF Mediathek nachgesehen werden kann. Dabei fahndet eine suspendierte Ermittlerin nach einem eigenen Verkehrsunfall nach einem verschwundenen Flüchtlingskind. Und schon bald gerät sie in einen Strudel aus Bürokratie, Ignoranz, Überforderung, staatlich geförderter Ausbeutung usw. – und auch Hilfsbereitschaft. Ein mögliches Spiegelbild all jener weit über zehntausend Betroffenen Kinder und Jugendlichen, die seit Beginn der großen Flüchtlingsströme in und nach Europa verschwunden sind.

Teures Pflaster für Freier

Paragraphen allein schützen nicht

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